Beitrag von Meisl Helmut (124 Beiträge) am Samstag, 20.Dezember.2008, 23:15.
Bitte bei Server nachsehen
Der baseportal-server, unter dem u.a. die Domain www.pfarrgemeinden.info oder www.gswb.net läuft, ist extrem langsam. Bitte nachsehen, ob da jemand eine Monster-Endlos-Schleife gestartet hat.
Vielen Dank!
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Beitrag von Meisl Helmut (124 Beiträge) am Samstag, 20.Dezember.2008, 23:17.
Re: Bitte bei Server nachsehen
Ist das Zufall? Seit 10 Sekunden ist das Zeitverhalten wieder ok! Trotzdem: DANKE!
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Beitrag von Meisl Helmut (124 Beiträge) am Samstag, 20.Dezember.2008, 23:19.
Re: Bitte bei Server nachsehen
Weitere 60 Sekunden später: Doch schon wieder extrem langsam! (baseportal.de ist schnell, alle anderen Server, die ich getestet habe, ebenso; es liegt nicht an der Verbindung!)
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Beitrag von Dieter (86 Beiträge) am Sonntag, 21.Dezember.2008, 09:18.
Re: Re: Bitte bei Server nachsehen
Auch bei mir Kundenreklamationen wegen extrem langsamem Server. Das ist inakzeptabel! Mail an Support ist raus. Ich erwarte, dass man sich darum kümmert, es handelt sich schließlich um einen Miet-Account.
In dem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg. Urteil v. 11.01.2002, 208 C 192/01
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Beitrag von Sander (8133 Beiträge) am Sonntag, 21.Dezember.2008, 13:49.
Re: Re: Re: Bitte bei Server nachsehen
Der Verweis auf das Urteil passt hier gar nicht. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt.
Was ist passiert?
"Am 14. Dezember 2000 kam es mittags zu einem Ausfall des Internet-Shops. Mitarbeiter der S hatten den Zugang abgeschaltet. Der Kläger zeigte am gleichen Tag die Störung telefonisch an...."
Hier ist es mal wieder ein wildgewordenes Script eines Mietkunden. Leider lässt sich das schwer lokalisieren. Der Server war immer mal wieder da, bis das Script wieder lief. Es ist zwar ärgerlich, aber einen 100% störungsfreien Betrieb kann und wird _kein_ Hoster garantieren.
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Beitrag von Dieter (86 Beiträge) am Sonntag, 21.Dezember.2008, 15:38.
Re: Re: Re: Re: Bitte bei Server nachsehen
Das Urteil passt sehr wohl.
Nach Auffassung des Gerichts ist ein Webhosting-Vertrag nach Mietrecht zu beurteilen. Demnach kann der Mieter gemäß § 536a Abs. 1 BGB vom Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn ein Mangel der Mietsache i.S.d. § 536 BGB bei Vertragsschluß vorhanden war oder ein solcher Mangel später wegen eines Umstandes entsteht, den der Vermieter zu vertreten hat, oder der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug kommt. Die Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte, so das Gericht, stellt jedoch grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar.
Der Vermieter gerät nach einer Beseitigungsaufforderung in Verzug, wenn er ausreichend Zeit zur Mangelbeseitigung hatte, wobei er aber bei schwerwiegenden Mängeln unverzüglich tätig werden muß.
Wir wollen uns hier nicht in juristischen Spitzfindigkeiten ergehen und kein Mensch wird eine 100% Verfügbarkeit verlangen. Aber es fällt schon auf, dass derartige Mängel gehäuft auftreten.
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Beitrag von Sander (8133 Beiträge) am Sonntag, 21.Dezember.2008, 18:47.
Re: Re: Re: Re: Re: Bitte bei Server nachsehen
Bei Baseportal mieten ja die Leute hauptsächlich wegen der Scriptbarkeit. Also werden die Server auch viel mehr ausgereizt als beim normalen Hosting. Daraus resultiert auch eine höhere Anfälligkeit für Störungen. Klar, ein Auto was 5k km im Jahr fährt muß seltener in die Werkstatt als eins, was 30k macht ;)
Störungen sind immer ärgerlich und nach bekannt werden wird sicherlich immer alles unternommen um diese abzustellen. Zum Beispiel hab ich heute Nacht um 2 am Rechner gesessen, um den Verursacher auszumachen. Hat leider nicht geklappt.
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Beitrag von Claus (4645 Beiträge) am Montag, 22.Dezember.2008, 12:05.
Re: Re: Re: Re: Re: Bitte bei Server nachsehen
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