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    Beitrag von Christoph Bergmann (8110 Beiträge) am Donnerstag, 26.Juni.2003, 15:02.
    Re: Lizenz

      Ja, es ist garnicht so einfach das 100% zweifelsfrei zu formulieren ;-) Mit Datenbankfunktionalität ist auf jeden Fall die Fähigkeit gemeint eigene Datenbanken anzulegen - der persönliche Bereich. Das darf man nicht öffentlich anbieten... Ich vermute allerdings die wenigsten lesen die Lizenzbestimmungen wirklich ;-))


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    Beitrag von Reto (6 Beiträge) am Mittwoch, 25.Juni.2003, 22:12.
    Lizenz

      Hallo
      Habe mir eine Lizenz für 300 Euro gekauft. Die Lizenzbedingungen sind m. E. verwirrlich. Ich gehe schon richtig in der Annahme, dass die Anwendung auf einem Server, einer Domain zu nutzen ist - und dass die Daten (nicht der "private" Bereich der Anwendung) öffentlich (im Internet) präsentierbar/nutzbar sind? Z. B.: www.meinedomain.ch/baseportal/datenbank1.

      Also lest mal die Lizenzbedingungen, die sind diesbezüglich mindestens missverständlich. Ansonsten freue ich mich auf die Sache - und brauche vielleicht mal wieder euere Hilfe.

      Tschüss, Reto

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    Beitrag von Christoph Bergmann (8110 Beiträge) am Donnerstag, 26.Juni.2003, 02:29.
    Re: Lizenz

      Ja, beide Annahmen sind richtig... Natürlich darfst Du das was Du mit baseportal realisierst auch öffentlich machen, sonst hätte das Ganze ja wenig Sinn (ausser für ein Intranet vielleicht) ;-)

      Was nicht erlaubt ist, ist quasi ein Konkurrenz-Angebot zu baseportal MIT baseportal zu machen - also selbst Web-Datenbanken anzubieten. Eigentlich selbstverständlich, aber so Lizenzbestimmungen müssen das halt absichern.

      Welchen Punkt findest Du missverständlich? Kannst Du die genaue Stelle beschreiben?

     Antworten

    Beitrag von Reto (6 Beiträge) am Donnerstag, 26.Juni.2003, 07:36.
    Re: Lizenz

      Lieber Christoph

      Danke für die Antwort. Ich bin von baseportal sehr begeistert! Dies sei bei dieser Gelegenheit klar gesagt!

      Missverständlich finde ich folgende Stelle in den AGB:

      "Es ist nicht gestattet, den privaten Bereich oder die Datenbank-Funktionalität von baseportal öffentlich zugänglich zu machen."

      Genau besehen, stelle ich doch Datenbankfunktionalität zur Verfügung, wenn ich z. B. Suchfunktionen öffentlich nutzbar mache (was ja unverzichtbar ist). Diese Textstelle hat jedenfalls mich verwirrt.

      Vielen Dank für die Unterstützung, Gruss Reto

     Antworten

    Beitrag von Christoph Bergmann (8110 Beiträge) am Donnerstag, 26.Juni.2003, 15:02.
    Re: Lizenz

      Ja, es ist garnicht so einfach das 100% zweifelsfrei zu formulieren ;-) Mit Datenbankfunktionalität ist auf jeden Fall die Fähigkeit gemeint eigene Datenbanken anzulegen - der persönliche Bereich. Das darf man nicht öffentlich anbieten... Ich vermute allerdings die wenigsten lesen die Lizenzbestimmungen wirklich ;-))

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